DokPilotcontact

Betriebsrat scheitert vor Gericht: Aufhebung einer personalen Maßnahme abgelehnt

Eine Entscheidung des 1. Senats vom 15.11.2022 sorgt für Aufsehen in der Arbeitsrechtsszene. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 ABR 15/21 und dem ECLI ECLI:DE:BAG:2022:151122.B.1ABR15.21.0 hatte der Betriebsrat die Aufhebung einer personalen Maßnahme beantragt, die ohne seine Zustimmung durchgeführt wurde. Konkret handelte es sich um die Versetzung eines Mitarbeiters aus einer Abteilung in eine andere, bei der der Betriebsrat nicht beteiligt wurde.

Das Landesarbeitsgericht hatte die Anträge des Betriebsrats abgewiesen, und auch die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats führte nicht zur Aufhebung des Beschlusses. Das Rechtsbeschwerdegericht entschied, dass die Rechtsbeschwerde unbegründet ist und das Landesarbeitsgericht zu Recht der Beschwerde der Arbeitgeberin stattgegeben hat.

Das Gericht bestätigte, dass die Beschwerde der Arbeitgeberin zulässig war und die Beschwerdebegründung den gesetzlichen Anforderungen genügte. Der Betriebsrat hatte zwar zulässige Anträge gestellt, diese wurden jedoch als unbegründet abgelehnt. Der Antrag des Betriebsrats zur Unterlassung von Versetzungen war zwar zulässig, das Landesarbeitsgericht hatte ihn jedoch fehlerhaft ausgelegt. Der Betriebsrat hatte das unzutreffende Verständnis nicht ausdrücklich gerügt, daher konnte das Rechtsbeschwerdegericht den Fehler korrigieren und das Antragsbegehren insgesamt in die Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeinstanz gelangen.

Letztlich wurde der Antrag des Betriebsrats jedoch als unbegründet abgelehnt, da die personelle Maßnahme durch die Ausgliederung des Bereichs, in dem der betroffene Arbeitnehmer tätig war, bereits beendet wurde. Der Betriebsrat konnte die Aufhebung der Maßnahme daher nicht mehr verlangen. Auch der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bestand nicht, da künftige Verstöße nicht mehr zu erwarten waren.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt erneut, wie wichtig es für Arbeitgeber und Betriebsräte ist, die gesetzlichen Vorschriften zur Beteiligung des Betriebsrats bei personalen Maßnahmen genau zu beachten. Verstöße können schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen und zu erheblichen Kosten für alle Beteiligten führen.


Tags:
Bundesarbeitsgericht
Entscheidung